Unternehmenspolitik

Im Rahmen der unternehmerischen Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Qualitätssicherung unserer Dienstleistungen, legen wir hiermit unsere Unternehmenspolitik fest.
Das Qualitätsmanagementsystem, nachfolgend „QM-System“, stellt eine Beschreibung der von uns festgelegten Anforderungen dar. Seine Anwendung gewährleistet, dass alle Tätigkeiten, die Auswirkung auf die Unternehmensleistung haben, geplant, gesteuert und überwacht und dass vertraglich vereinbarte Anforderungen erfüllt werden.
Durch diese Erklärung verpflichten sich die Geschäftsführung, alle Mitarbeiter/-innen und Anbieter/-innen, ihre Tätigkeiten gemäß den Beschreibungen dieses QM-Systems auszuführen, um sicherzustellen, dass die Qualität aller Dienstleistungen unserer Unternehmen den internen und externen Anforderungen entspricht.
Mit der Beurteilung der Ergebnisse, internen Audits und der Leistungsbewertung prüft die Geschäftsführung die Leistung und Wirksamkeit des QM-Systems.

Wir stellen alle erforderlichen Mittel zur Erfüllung der Qualitätsziele und der Durchsetzung der Unternehmenspolitik zur Verfügung. Wir verpflichten uns zur ständigen Verbesserung und Weiterentwicklung des QM-Systems.
Eine gleichbleibend hohe Qualität unserer Dienstleistungen ist eine der Grundlagen unserer erfolgreichen Geschäftstätigkeit. Qualität bedeutet für uns, die Ansprüche unserer Kund/-innen und interessierten Parteien bestmöglich zu erfüllen. In diesem Sinne ist Qualität ein wichtiges Kriterium für unser tägliches Geschäft und bildet ein zuverlässiges Band zu unseren Kund/innen.

Qualitätsbewusst handeln heißt für uns auch, mit wertvollen Ressourcen effizient und schonend umzugehen. Alle Mitarbeiter/-innen haben die Pflicht und das Recht darauf einzuwirken, dass Umstände, die die Ergebnisse der Unternehmensleistung beschränken, beseitigt werden.
Wir achten in unserer Unternehmenskultur auf ein korrektes Miteinander, das den ethischen und rechtlichen Rahmen beachtet und sorgen dafür, die Arbeitsbedingungen klar und verantwortungsvoll zu regeln.

Dieser „Code of Conduct“ definiert sich wie folgt:
Wir gehen respektvoll mit unseren Kolleg/-innen um. Wir achten darauf, interne Geschäftsinformationen und personenbezogene Daten nicht an betriebsfremde Personen zu kommunizieren. Wir achten in unserer täglichen Arbeit auf den Schutz der Natur und hinterfragen diesbezüglich auch unserer täglichen Arbeitsabläufe. Wir stehen zu einem Verbot von Diskriminierung jeglicher Art. Wir sorgen für ein korruptionsfreies Arbeitsumfeld.
Die kontinuierliche Verbesserung des Unternehmens ist für uns deshalb mittel- und langfristig auch Voraussetzung für eine wirksame Senkung von Kosten und wichtiger Beitrag zur Schonung der Umwelt. Eine störungsfreie Organisation und fortschrittliche Methoden des Qualitätsmanagements bilden den dafür notwendigen Rahmen.
Alle Mitarbeiter/-innen sind verpflichtet, die in ihrem Verantwortungsbereich geltenden Regelungen anzuwenden, ihre Wirksamkeit ständig zu überwachen und den neusten Kenntnissen und Erfordernissen anzupassen.
Dieses Qualitätsverständnis und Qualitätsbewusstsein sowie die Einstellung aller Mitarbeiter/-innen zur Qualität sind Voraussetzung für die Zufriedenheit unserer Kund/-innen und damit für den dauerhaften Erfolg unseres Unternehmens.

 

Code of conduct

Wir als Unternehmensverbund setzten uns für ein respektierendes, professionelles und gegenseitig achtendes Miteinander ein. Auf diesen Verhaltensgrundsätzen basiert unser Verhaltenscodex für unsere Unternehmensgruppe. Dazu definieren wir Verhaltensweisen, die für die Mitarbeitenden der Unternehmensgruppe gelten. Er enthält Richtlinien dafür, wie sich unsere Mitarbeitenden rechtlich korrekt, ethisch und sozial verhalten sollen.

1. Allgemeine Grundsätze

Wir richten unsere geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen an den allgemein gültigen ethischen Werten, insbesondere die Integrität, der Glaubwürdigkeit und dem Respekt vor der Menschenwürde aus, wir fördern auf geeignete Weise Transparenz, verantwortliche Führung und Kontrolle im Unternehmen. Diese Inhalte kommunizieren wir auch in unserer Qualitätspolitik.

1.1 Geltungsbereich

Der Verhaltenskodex stellt verbindliche Regeln dar, die von allen Mitarbeiter/-innen der Unternehmensgruppe zu beachten sind. Insbesondere die Mitglieder der Geschäftsführung und alle Führungskräfte tragen die Verantwortung für die aktive Umsetzung dieses Verhaltenskodex. Sie haben in jeder Hinsicht eine Vorbildfunktion zu erfüllen. Der Kodex ist Grundlage und Leitfaden für die Bewältigung ethischer und rechtlicher Herausforderungen bei der täglichen Arbeit. Jede/r Mitarbeiter/-in kann sich mit Fragen und Hinweisen in diesem Zusammenhang an seinen Vorgesetzten oder Geschäftsführer/-innen wenden.

1.2 Lieferkette

Wir erwarten von unseren Lieferanten ebenfalls die Beachtung der Leitwerte des Verhaltenskodex, unterstützen sie hierbei bestmöglich und fordert sie auf, Gleiches in ihren Lieferketten zu tun.

1.3 Einhaltung der Gesetze

Wir beachten die gültigen Gesetze und sonstige Rechtsvorschriften.

 

2. Verhalten gegenüber Wettbewerbern, Geschäftspartnern und Dritten

2.1 Wettbewerbs- und Kartellrecht

Wir achten die Regeln eines fairen und offenen Wettbewerbs und treffen keine Absprachen, die den Wettbewerb in unzulässiger Weise beeinflussen.

2.2 Ausschreibungen

Erfolgt die Vergabe eines Auftrags auf der Grundlage einer formalen Ausschreibung, werden die verantwortlichen Mitarbeiter/-innen der Unternehmensgruppe Angebote mit anderen Bietern weder absprechen noch abstimmen. Dies gilt sowohl für öffentliche als auch für beschränkte Ausschreibungen und unabhängig davon, ob es sich um ein Vergabeverfahren der öffentlichen Hand oder von einer privaten Stelle handelt.

2.3 Korruption

Wir wenden uns ausdrücklich gegen jede Form der Korruption. Kein/-e Mitarbeiter/-in darf die geschäftlichen Verbindungen des Unternehmens zum eigenen oder fremden Vorteil oder zum Nachteil des Unternehmens ausnutzen. Das bedeutet insbesondere, dass kein/-e Mitarbeiter/-in im Geschäftsverkehr unerlaubte private Vorteile (z.B. Geld, Sachwerte, Dienstleistungen) gewährt oder annimmt, die geeignet sind, eine sachgerechte Entscheidung zu beeinflussen. Alle Mitarbeiter/-innen des Unternehmens sind verpflichtet, bei Verdachtsmomenten oder rechtlichen Zweifeln hinsichtlich des Vorliegens von Korruption oder Wirtschaftskriminalität Rat bzw. Hilfe einzuholen. Rat bzw. Hilfe bieten die Geschäftsführer/-innen oder der Inhaber/-innen.

2.4 Gewährung und Annahme von Vorteilen, Einladungen und Geschenke

Einladungen, wie zum Beispiel zu Geschäftsessen oder Veranstaltungen, die anerkannten Geschäftsgepflogenheiten entsprechen und angemessen sind, dürfen ausgesprochen oder angenommen werden, wenn sie nicht der unzulässigen Bevorzugung dienen. Dasselbe gilt für die Annahme oder Gewährung von Geschenken. Bestehen Zweifel hinsichtlich des Vorliegens eines sachlichen Grundes oder der Üblichkeit einer Zuwendung, ist zuvor der Rat eines Geschäftsführers bzw. einer Geschäftsführerin einzuholen.

2.5 Spenden und Sponsoring

Spenden werden nur auf freiwilliger Basis und ohne Erwartung einer Gegenleistung getätigt. Spendentätigkeit und Sponsoringleistungen dürfen nicht darauf angelegt sein, Entscheidungen im Interesse des Unternehmensverbundes verdeckt zu fördern. Die Spende muss transparent sein. Spendenbegünstigte und die konkrete Verwendung der Spende müssen bekannt sein. Über den Grund für die Spende und die zweckbestimmte Verwendung muss jederzeit Rechenschaft abgelegt werden können. Spendenähnliche Vergütungen sind zu unterlassen. Spendenähnliche Vergütungen sind Zuwendungen, die nur scheinbar als Vergütung einer Leistung gewährt werden, deren Wert aber den Wert der Leistung deutlich überschreiten.

2.6 Geldwäsche

Das Unternehmen duldet keine Geldwäsche. Alle Mitarbeiter/-innen sind zur strikten Befolgung der Gesetze zur Geldwäschebekämpfung verpflichtet. Dies beinhaltet auch die tägliche korrekte Führung von Kassenbüchern bei Bargeldverkehr. Ferner haben sie verdächtige Zahlungsformen oder andere Transaktionen, die auf Geldwäsche hindeuten, sofort der geschäftsführenden Person mitzuteilen.

2.7 Steuerrecht

Die Mitarbeiter/-innen des Unternehmensverbundes erstellen Steuererklärungen und -anmeldungen wahrheitsgemäß.

3. Vermeidung von Interessenkonflikten

3.1 Loyalität der Mitarbeiter/-innen

Die Verantwortlichen des Unternehmensverbundes erwarten von allen Mitarbeiter/-innen Loyalität. Sie achten darauf, dass die Mitarbeiter/-innen nicht in Situationen geraten, in denen deren persönliche oder finanzielle Interessen, mit denen des Unternehmens oder seiner Geschäftspartner/-innen kollidieren. Die Mitarbeiter/-innen des Unternehmens haben jedes persönliche Interesse, das im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bestehen könnte, unverzüglich ihren Vorgesetzten anzuzeigen.

3.2 Nebentätigkeiten und Beteiligungen

Mitarbeiter/-innen der Unternehmensgruppe ist es untersagt, ein Unternehmen zu führen oder für ein Unternehmen zu arbeiten, das im Wettbewerb mit der Unternehmensgruppe steht.

4. Umgang mit Informationen

4.1 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Die Mitarbeiter/-innen der Unternehmensgruppe sind verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und andere interne Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren. Dies gilt entsprechend für die nicht öffentlich zugänglichen Informationen über Vertragspartner/-innen und Kunden/-innen. Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.

4.2 Datenschutz

Neben den allgemeinen Geheimhaltungsvorschriften ist das Datengeheimnis nach DSGVO einzuhalten. Insbesondere ist es untersagt, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder anderweitig zu nutzen. Diese Verpflichtung auf das Datengeheimnis besteht auch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen fort.

4.3 Wahrheitspflicht

Alle Berichte und andere schriftlichen Dokumentationen sind korrekt und wahrheitsgemäß zu verfassen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um interne Berichte handelt, oder diese nach außen gegeben werden. Datenerfassungen und andere Aufzeichnungen sind an den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung auszurichten und stets vollständig und korrekt zu sein.

5. Grundsätze sozialer und ökologischer Verantwortung

5.1 Soziale Verantwortung

Soziale Verantwortung ist unverzichtbarer Bestandteil einer an Werten orientierten Unternehmensführung und wesentlicher Faktor für nachhaltigen Unternehmenserfolg.

5.2 Menschenrechte

Das Unternehmen respektiert und unterstützt die international anerkannten Menschenrechte. In diesem Zusammenhang stehen wir auch in einem ständigen Dialog mit unseren Lieferanten/-innen, um zu vermeiden, dass unsere Produkte Rohstoffe aus Konfliktregionen enthalten.

5.3 Kinderarbeit

Die Verbote von Kinderarbeit und Zwangsarbeit in jeder Form werden eingehalten.

5.4 Diskriminierungsverbot

Diskriminierung von Mitarbeiter/-innen und Dritten wird nicht geduldet. Das Unternehmen tritt einer nicht akzeptablen Behandlung von Mitarbeiter/-innen, insbesondere sexuellen oder verbalen Belästigungen am Arbeitsplatz und Arbeitsumfeld, entschieden entgegen.

5.5 Chancengleichheit

Im Unternehmen werden die Chancengleichheit ihrer Mitarbeiter/-innen gefördert.

5.6 Einnahme von sinnesbeeinträchtigenden Substanzen während der Dienstzeit

Für alle Mitarbeiter/-innen der Unternehmensgruppe gilt vor und während der Dienstzeit ein absolutes Einnahmeverbot von Sinnesbeeinträchtigenden Mitteln und Substanzen. Dies schließt den Genuss alkoholischer Getränke sowie jeder Form von Drogen und starker Medikamente ein. Ausnahmen bei Genuss von Alkohol während geplanter Unternehmensfeiern, Kick-Off-Veranstaltungen oder dienstlicher Abschlussveranstaltungen werden nur zum Dienstende und nur durch den/die jeweiligen Betriebsleiter/-in oder Geschäftsführer/-in genehmigt und verantwortet.

5.7 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet. Eine Unterweisungspflicht zu HACCP- und Arbeitsschutzthemen besteht für alle Mitarbeiter/-innen der Unternehmensgruppe.

5.8 Umwelt- und Klimaschutz

Nachhaltiger Umwelt- und Klimaschutz sowie Ressourceneffizienz sind für uns wichtige Unternehmensziele. Jede/-r Mitarbeiter/-in trägt dabei Verantwortung, die natürlichen Ressourcen schonend zu behandeln und durch sein/ihr individuelles Verhalten zum Schutz von Umwelt und Klima beizutragen.

5.9 Verbraucherinteressen

Soweit Verbraucher- und Verbraucherinneninteressen betroffen sind, halten sich die Mitarbeiter/-innen an die Vorschriften zum Verbraucherschutz/Verbraucherinnenschutz.

6. Einhaltung des Verhaltenskodex

6.1 Kommunikation

Die Mitarbeiter/-innen werden über die in diesem Verhaltenskodex geregelten Inhalte informiert, die sich daraus ergebenden Verpflichtungen erläutert. Die Grundsätze des Verhaltenskodex werden gegenüber den Geschäftspartnern und Geschäftspartnerinnen kommuniziert und im Onlineauftritt veröffentlicht.

6.2 Richtlinien und Prozesse

Die in diesem Verhaltenskodex niedergelegten Verhaltensanforderungen sind als Bestandteil des Arbeitsvertrages für die Mitarbeiter/-innen des Unternehmens verbindlich und daher unbedingt einzuhalten. Die Verantwortlichen des Unternehmens leiten alle erforderlichen Schritte ein, um die in diesem Verhaltenskodex enthaltenen Grundwerte und Vorgaben durch geeignete Organisationsmaßnahmen sowie angemessene Richtlinien und Prozesse in allen Geschäftsbereichen umzusetzen.

6.3 Regelmäßige Schulung

Die Verantwortlichen des Unternehmens verpflichten sich, die Mitarbeiter/-innen zur Einhaltung des Kodex regelmäßig zu schulen. Jeder und jede Mitarbeiter/-in des Unternehmens ist gehalten, von ihm/ihr beobachtete (potenzielle, auch drohende) Verstöße gegen Gesetze, interne Regelungen und diesen Verhaltenskodex unverzüglich dem bzw. der Geschäftsführer/-in zu melden.

6.4 Mitteilung von Verstößen

Meldungen einer Verletzung dieses Kodex werden strikt vertraulich behandelt und haben keine negativen Auswirkungen für den meldenden Mitarbeiter oder die meldende Mitarbeiterin, es sei denn, es wäre bewusst ein unwahrer Sachverhalt behauptet worden.

6.5 Folgen von Verstößen

Verstöße gegen den Verhaltenskodex und gesetzliche Bestimmungen können je nach Schwere arbeits- und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und auch strafrechtlich verfolgt werden.